Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und darin unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger*innen beschlossen. Folgende Änderungen sind besonders relevant:
Zum 1. Januar 2021 erhöht sich der Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro (bisher: 2.400 Euro) pro Jahr und die Ehrenamtspauschale wird auf 840 Euro (bisher: 720 Euro) angehoben. Davon profitieren nebenberufliche Karate-Trainer*innen im Sportverein ebenso sowie Ehrenamtliche in der Verwaltung gemeinnütziger Vereine.
Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde auf 45.000 Euro (bisher: 35.000 Euro) jährlich erhöht. Das entlastet kleinere Vereine steuerrechtlich. Sie haben nun außerdem mehr Zeit, ihre Haushaltsmittel zu verwenden, da für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro die strenge zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr gilt.
Ferner wurde beschlossen, dass mehrere gemeinnützige Körperschaften arbeitsteilig zusammenwirken dürfen, sich also gemeinsam für ihre steuerbegünstigten Zwecke einsetzen können.
(ema)