Steuergesetz: Verbesserungen

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und darin unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger*innen beschlossen. Folgende Änderungen sind besonders relevant:

Zum 1. Januar 2021 erhöht sich der Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro (bisher: 2.400 Euro) pro Jahr und die Ehrenamtspauschale wird auf 840 Euro (bisher: 720 Euro) angehoben. Davon profitieren nebenberufliche Karate-Trainer*innen im Sportverein ebenso sowie Ehrenamtliche in der Verwaltung gemeinnütziger Vereine.

Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde auf 45.000 Euro (bisher: 35.000 Euro) jährlich erhöht. Das entlastet kleinere Vereine steuerrechtlich. Sie haben nun außerdem mehr Zeit, ihre Haushaltsmittel zu verwenden, da für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro die strenge zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr gilt.

Ferner wurde beschlossen, dass mehrere gemeinnützige Körperschaften arbeitsteilig zusammenwirken dürfen, sich also gemeinsam für ihre steuerbegünstigten Zwecke einsetzen können.

Mehr erfahren…

(ema)

Die nächsten Termine:

mai

29mai(mai 29)17:0031(mai 31)13:30Little Gasshuku XIDormagen, Kampfkunstakademie Shirai

30mai10:0015:301. Porzer Shito-Ryu TagKöln, Gesamtschule Stresemannstraße

30mai10:0020:00International Goju-Ryu Cup 2026Dortmund, Heinrich-Böll-Gesamtschule

juni

03jun(jun 3)18:0007(jun 7)12:30Fortbildung: Karate-Dô und Meditation – 4 ½ Tage RetreatHachen, Sportschule

06jun10:0014:00Danvorbereitungslehrgang SOKMarl, Turnhalle der Overbergschule

06jun10:0016:45Multiplikatorenausbildung Kobudo - Modul 2Köln-Porz-Zündorf, Grundschule Schmittgasse

Ähnliche Artikel:

Menü
X