Ab dem 15.03.2021 können Sportvereine wieder eine Förderung der Staatskanzlei im Rahmen des Programms 1000×1000 beim Landessportbund NRW beantragen.
Für das Landesprogramm stehen insgesamt zwei Million Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, die sich einem der folgenden Förderschwerpunkten zuordnen lassen:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband (z.B. KDNW) sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten. Jeder Verein kann einen (1) Antrag stellen. Die Anträge werden in der Eingangsreihenfolge bearbeitet. Die Antragstellung ist möglich ab dem 15.03.2021
(ema)
