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Die Stilrichtung Shotokan informiert
Prüfer:innen-Lizenzverlängerungslehrgänge
Für die Teilnahme an zukünftigen Prüfer:innen-Lizenzverlängerungslehrgängen sowie Prüfer:innen-Neuausbildungen ist es zwingend erforderlich, dass Ihr Euch vorab unter https://karate.nrw/lub anmeldet. Bitte beachtet auch, dass für diese Lehrgänge ab 2025 eine Teilnahmegebühr erhoben wird.
Die Anmeldung hilft uns, die Kapazitäten besser zu planen und sicherzustellen, dass alle notwendigen organisatorischen Anforderungen erfüllt werden können. Ohne vorherige Anmeldung ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
Anmeldung für die Prüfer:innen- Lizenzverlängerung sowie Prüfer:innenneuausbildung:
Bitte meldet Euch spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn unter https://karate.nrw/lub an.
Teilnahmegebühr:
Die Gebühr ist vorab an die Geschäftsstelle des KDNW zu entrichten. Sie beträgt:
Prüfer:innenverlängerung 20,00 Euro
Prüfer:innenneuausbildung 40,00 Euro
Ohne vorherige Anmeldung sowie Entrichtung der Gebühr besteht keine Teilnahmemöglichkeit an den Lehrgängen.
Es dürfen nur Prüfer:innen der Stilrichtung Shotokan an den Lehrgängen teilnehmen, die auch beim DKV in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sind.
Für die Erlangung einer Shotokan Prüferlizenz im KDNW ist es erforderlich, eine erfolgreiche Dan-Prüfung im Bereich Shotokan abgelegt zu haben.
Anträge, wie Dan-Prüfungen, A-Prüferlizenzen und Dan-Prüfungen ab 6. Dan, bitte bis zum 01. August des laufenden Jahres, für das darauffolgende Jahr, an den Landesstilrichtungsreferenten Shotokan im KDNW senden.
Höhere Dan-Prüfungen
Wie läuft das ab sofort mit der Zulassung zur Prüfung zu höheren Dan-Graden und mit Anträgen auf Erteilung einer A-Prüferlizenz?
Zulassung zur Prüfung eines höheren Dan-Grades – Prüfungsinteressenten:
Interessierte Karateka prüfen zunächst anhand des „Kriterienkatalog für Dan-Prüfungen ab 6. Dan“, ob sie die für den angestrebten Dan-Grad erforderliche Punktzahl erreichen. Dieser Kriterienkatalog ist auf der Homepage des DKV hinterlegt (Service –> Downloads –> Satzung und Ordnungen).
Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist eine Zulassung zur Prüfung zunächst nicht möglich. Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. solche Maßnahmen ergriffen werden und die erforderlichen Punkte zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können.
Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann füllen sie wie bisher den Dan-Antrag aus. Diesem sind dann neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienkatalog noch ein Karate-Lebenslauf sowie Nachweise (Kopien) sämtlicher bepunkteter Kategorien (Lizenzen, Urkunden, Erklärungen, Bestätigungen usw.) beizufügen sowie eine Aufstellung aller bereits abgelegten Dan-Prüfungen unter Angabe von Datum, Ort und den Namen der Prüfer der jeweiligen Prüfungskommission.
Diese Unterlagen gehen dann so rechtzeitig an den jeweiligen Landesstilrichtungsreferenten (LSR), dass dieser den Antrag und alle Angaben prüfen und bei positiver Prüfung bis spätestens 01.08. an die Stilrichtungskommission (StilR-K) weiterleiten kann.
Zulassung zur Prüfung eines höheren Dan-Grades – Aufgaben des LSR:
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. fehlende Nachweise vom Antragsteller an.
Weiter holen die LSR zu jedem Antrag noch eine Stellungnahme des geschäftsführenden Präsidiums ihres LV ein.
Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. bei der Stilrichtungskommission (StilR-K) ein.
Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem (Landesverband) LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin. – In NRW bis zum 1. Juli
Zulassung zur Prüfung eines höheren Dan-Grades – Aufgaben der StilR-K:
Die StilR-K sammelt die Anträge aus allen LV, sichtet diese nochmals, spricht die Zulassungen aus und meldet diese dann zusammen an die Geschäftsstelle des DKV.
Antrag auf Erteilung einer A-Prüferlizenz – Limitierung A-Prüferlizenzen:
Jeder Stilrichtung stehen mindestens 2 A-Prüferlizenzen als Grundlizenzen zu, damit für jede Stilrichtung ein Dan-Prüfungsbetrieb gewährleistet ist.
Des Weiteren gibt es in jeder Stilrichtung für je angefangene 500 an den DKV gemeldete Mitglieder im LV in einer Stilrichtung eine weitere A-Prüferlizenz.
Dies (auch) deshalb, weil alle bisherigen A-Prüferlizenzen zunächst einmal Bestandsschutz haben. Das heißt, dass diese unverändert auch ab dem Geltungszeitraum der neuen VO, also ab dem 06.03.2025 weiter gültig sind.
Gleichwohl fallen alle diese A-Prüferlizenzen ebenfalls ab dem 06.03.2025 unter die neu eingeführte, dreijährige Fortbildungspflicht mit allen geregelten Konsequenzen für den Fall der Nichterfüllung dieser Fortbildungspflicht.
Antrag auf Erteilung einer A-Prüferlizenz – A-Prüferlizenz-Interessent:
Interessierte Karateka sollten zunächst mit ihrem LSR Kontakt aufnehmen um zu erfahren, ob in der Gesamtgemengelage der im eigenen LV in der eigenen Stilrichtung bereits vorhandenen A-Prüfer und im Zusammenhang mit den Mitgliederzahlen und der Obergrenze überhaupt eine Möglichkeit auf Erteilung einer A-Prüferlizenz besteht. Ist dies nicht der Fall, so gibt es aktuell auch keine Möglichkeit für den Interessenten, eine solche Lizenz zu erhalten.
Besteht die Möglichkeit der Erlangung einer A-Prüferlizenz, dann prüfen die Interessenten zunächst anhand des „Kriterienkatalog für A-Prüferlizenzen“, ob sie die für die Erteilung einer solchen Lizenz erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. Dieser Kriterienkatalog ist auf der Homepage des DKV hinterlegt (Service –> Downloads –> Satzung und Ordnungen).
Erreichen sie die erforderliche Punktzahl nicht, so ist der Erteilung einer A-Prüferlizenz an dieser Stelle eine Absage zu erteilen. Allerdings zeigt der Kriterienkatalog mit seinen aufgelisteten Kriterien auch auf, wo bzw. mit welchen weiteren Maßnahmen oder Engagements sich fehlende Punkte noch erreichen lassen, so dass solche Engagements eingegangen bzw. solche Maßnahmen ergriffen werden und die erforderlichen Punkte zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden können.
Erreichen sie die erforderliche Punktzahl, dann stellen sie wie bisher einen Antrag (DKV Antragsformular A-Prüferlizenz). Diesem sind dann neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Kriterienkatalog noch die geforderten Unterlagen beizulegen. Dieser Antrag geht dann an den LSR.
Antrag auf Erteilung einer A-Prüferlizenz – Aufgaben des LSR:
Die LSR prüfen die eingegangenen Anträge hinsichtlich aller bepunkteten Kriterien auf Vollständigkeit und soweit möglich auf Richtigkeit und fordern ggf. fehlende Nachweise vom Antragsteller an.
Weiter holen die LSR zu jedem Antrag noch eine Stellungnahme des geschäfts-führenden Präsidiums ihres LV ein.
Danach reichen sie die Unterlagen aller für in Ordnung befundenen Anträge bis spätestens 01.08. bei der Stilrichtungskommission (StilR-K) ein.
Damit dies alles rechtzeitig möglich ist, organisieren die LSR in ihrem LV den Zeitpunkt, zu welchem sie selbst spätestens alle Anträge auf dem Tisch haben möchten, bitte jeweils nach eigenem Dafürhalten und informieren ihre Mitglieder über diesen Termin. – In NRW bis zum 1. Juli
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