Im Umgang mit sexualisierte Gewalt herrscht nach wie vor Unsicherheit und Scheu, das Thema in den Vereinen und Verbänden anzugehen. Eine solche Tabuisierung schwächt die jeweilige Einrichtung aber nur. Es geht nicht darum, einen Generalverdacht zu erheben, sondern darum, wie man vorgeht, falls der Fall der Fälle eintritt. Bestimmte Vorgehensweisen schützen (potenzielle) Opfer. Christiane Vogel (KDNW-Frauenreferentin) und Michael Bolder (Referent Ausbildung und Breitensport sowie stellvertretender Jugendreferent im KDNW) haben sich zu Multiplikatoren für Ansprechpartner*innen für Verbände ausbilden lassen.
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Person dieser ausgeliefert ist. Sexualisierte Gewalt kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen passieren. Meist sind die Taten lange geplant und gut vorbereitet; Grenzen werden nach und nach überschritten. Oft handelt es sich nicht um Einzel- sondern Wiederholungstaten.
Wer sind die Täter*innen ?
Männliche und weibliche Personen aus allen sozialen Schichten, Berufsgruppen, Nationalitäten und Altersstufen. Den Täter*innen geht es um die Befriedigung eigener Bedürfnisse und um Macht. Sie agieren mit Drohungen, Versprechen oder Belohnungen, um ihre Ziele zu erreichen. Sie spielen ihre Taten oft herunter, aber sexualisierte Gewalt ist nie harmlos.
Wer sind die Opfer?
Sexualisierte Gewalt im Sport kann stattfinden zwischen Betreuer*innen, zwischen Trainer*innen, zwischen Betreuer*in oder Trainer*in und Trainierenden sowie zwischen den Teilnehmenden. Besonders oft betroffen sind Kinder im Vorschul- und Schulalter.
Welche Besonderheiten gibt es im Sportverein?
Beim Sport gibt es besonders sensible Momente, z.B. das Umkleiden in der Kabine, das taktile Korrigieren von Bewegungsausführungen, ritualisierte Umarmungen und die Bindung zwischen Trainer*innen und Trainierenden.
Was können Sportvereine tun?
Leider fordern immer noch nicht alle Vereine von ihren Trainer*innen im Kinder- und Jugendbereich ein erweitertes Führungszeugnis. Im Darknet kursieren Listen solcher Vereine, die dadurch konkret zum Ziel von Täter*innen werden können.
Mögliche Verhaltensregeln innerhalb eines Vereines könnten beispielsweise lauten:
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- Vor jeder Hilfestellung fragt man die Person, ob man sie berühren darf.
- Trainer*innen duschen nicht zusammen mit Kindern oder Jugendlichen Die Männerumkleide wird nur von männlichen Übungsleitern und die Damenumkleide nur von weiblichen Übungsleiterinnen betreten – und am besten nur in Zweierteams. Vorher sollte man Anklopfen und die Sportler*innen ziehen sich etwas über.
Was sollte man nicht tun?
Keinesfalls sollte man zum Beispiel im Verein herumfragen: „Ist dir nicht aufgefallen, wie der mit Kindern umgeht?“ Durch falsche Fragen oder Verdächtigungen kann der Ruf von Unschuldigen geschädigt werden.
Wo gibt es mehr Informationen?
Beim Landessportbund NRW gibt es u.a. einen Handlungsleitfaden für Vereine, einen Elternkompass, Broschüren für Mädchen und Jungen sowie verschiedene Präventionsplakate. Der LSB bietet außerdem kostenlose Wochenendkurse in der Sporthochschule Köln an für Vereine und Verbände.
Kontakt:
LSB NRW
Dorota Sahle
Tel.: 0203/7381847
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport
Text: Michael Bolder
(ema)