Interview mit Holger Keßling (KDNW-Prüferreferent Goju-Ryu) über die spezielle Dan-Prüfungsordnung für Karateka ab 50 Jahre

Goju RyuInterview

Für Goju-Ryu-Karateka ab 50 Jahre gibt es jetzt eine spezielle Dan-Prüfungsordnung. Wann und wie ist die Idee dazu entstanden? Reagiert ihr damit vor allem auf den demografischen Wandel, der auch in den Dojos angekommen ist inzwischen oder gehen die Gründe tiefer?
Die Prüfungsordnung für „ältere“ Karateka ist im Wesentlichen auf Initiative von Fritz Nöpel entstanden. Der Zulauf von Späteinsteigern in den Dojos hält unvermittelt an und führt somit auch zu wachsenden Prüflingszahlen. Da macht es Sinn, den Rahmen insgesamt anzupassen.       

Was ist das Ziel der neuen Prüfungsordnung?
Nun ja, so ganz neu ist die Prüfungsordnung nicht. Öffnungen für ältere Karateka gibt es bei uns schon seit einigen Jahren. Nunmehr hat Fritz diesen Bereich noch einmal redaktionell überarbeitet und deutlicher kommuniziert. Seit dem A-Prüfer/innen-Treffen im Sommer ist die jetzt vorliegende Fassung dann auch veröffentlicht. Aus meiner Sicht stellt die Prüfungsordnung den Rahmen für eine Prüfung dar und gibt insbesondere vor, welche Techniken vorzuführen sind. Die jeweiligen Anforderungen an eine Graduierung werden dadurch erstmal nicht berührt. Insofern sollte die Prüfung auch so gestaltet werden, dass ich mich als gereifter Karateka präsentieren kann.

 

Welche Schwächen und Stärken haben ältere Karateka im Vergleich zu jüngeren?
Ich möchte in diesem Zusammenhang nicht von Stärken und Schwächen reden. Die Ausprägungen sind halt in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich. Aus meinem Dojo haben schon erfolgreiche Leistungssportler mit über 60- und 70-Jährigen gemeinsam erfolgreich  eine Dan-Prüfung absolviert. Dass die Jüngeren in den athletischen Bereichen Vorteile haben, ist offensichtlich. Dafür sind die älteren Prüflinge z. B. im Bereich der Selbstverteidigung geradliniger und näher an der Realität. Ich zitiere mal einen bekannten A-Prüfer: „In Bochum sollte man lieber keinen Rentner überfallen.“

Richtet sich die Prüfungsordnung für ältere Karateka an alle älteren Karateka oder nur an Späteinsteiger? Gibt es da Unterschiede?
Nein.

Wie unterscheidet sich die Prüfungsordnung für ältere Karateka von der „regulären“ Prüfungsordnung? Kannst du uns ein paar Beispiele geben?
Die über 50-Jährigen können das Kihon frei gestalten. Ferner wird nicht nur eine Kata vorgegeben. Sie können aus einer größeren Anzahl wählen.  

Was würdest du antworten, wenn ein Kritiker behauptet, hierbei handle es sich um einen „Dan zweiter Klasse“ oder so ähnlich?
Nochmal, die Prüfungsordnung beschreibt lediglich das Programm, das vorzuführen ist. Die Anforderungen werden dadurch allenfalls mittelbar berührt. Es gibt in den beiden Ordnungen keine Qualitätsunterschiede. Man könnte sich eher die Frage stellen, ob es nicht sogar anspruchsvoller ist, die für sich passenden Kihon Formen selber zusammenzustellen, statt ein fest vorgegebenes Programm zu erfüllen.  

Konntest du selbst schon Erfahrungen mit der neuen Prüfungsordnung sammeln?
Ja. Und ich kann sagen: Es funktioniert. Ich erinnere mich noch gut an den Kata-Vortrag eines über 70-Jährigen, der eine sehr ausdrucksstarke Tencho vorgetragen hat. Er hatte so die Möglichkeit, sich als Karateka auszudrücken. Ich möchte nicht spekulieren, aber hätte er die „reguläre“ Sanseru laufen müssen, eine Kata mit z.B. einigen Kansetsu-Geri aus dem vorderen Bein, noch dazu im Zenkutsu-Dachi, wäre ihm diese Möglichkeit vermutlich genommen worden.

Werden alle älteren Karateka automatisch nach dieser Ordnung geprüft oder können sie auch eine „reguläre“ Prüfung ablegen, wenn sie wollen? Also ist es ein „Kann“ oder „Muss“?
Hier besteht nach wie vor eine Wahlmöglichkeit.

Würdest du dir wünschen, dass auch andere Stilrichtungen eurem Beispiel folgen und Prüfungsordnungen speziell für Ältere entwerfen?
Prüfungen sind ureigenste Belange der jeweiligen Stilrichtungen. Insofern steht es mir da nicht zu, Wünsche zu äußern.

Plant ihr weitere zielgruppenspezifische Prüfungsprogramme, z.B. für Kinder?
Für den Junior-Dan gibt es bereits eine eigene Prüfungsordnung. Kinder können ja keine Dan-Prüfungen absolvieren. Kyu-Prüfungen finden im Wesentlichen im Dojo statt. Ich bin sicher, dass dort sachgerecht mit dem Thema „spezielle Anforderungen bei Kinder-Prüfungen“ umgegangen wird. Ich sehe daher keinen Handlungsbedarf.   

Möchtest du sonst noch etwas zu dem Thema anmerken?
Ich möchte die älteren Karateka ausdrücklich ermutigen, das Angebot auch tatsächlich zu nutzen.

Interview: Eva Mona Altmann
Foto: Keßling

Die nächsten Termine:

april

20apr9:0012:00Stilrichtungslehrgang Kempo: Kobudo - SaiWesel, Petristr.

20apr(apr 20)9:0021(apr 21)14:30AusgebuchtTrainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport - Teil 2Hachen, Sportschule

20apr11:0013:00AbgesagtABGESAGT: Stilrichtungslehrgang ShotokanBudokan Bochum e. V.

20apr11:0014:30SV-Lehrgang mit L. BinderUnna, Sporthalle Massen

27apr10:0014:00Prüfer:innenlehrgang Wado-RyuDüsseldorf, Turnhalle Brehmschule

28apr10:0018:00Landesmeisterschaft Jugend, Junior:innen, u21Oberhausen, Willi Jürissen Halle

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