Interview mit Alexander Kröger (neuer DKV-Datenschutzbeauftragter): „Gesundheitsdaten nur abfragen, falls unbedingt nötig!“

Herzlichen Glückwunsch, Alexander, du bist neuer Datenschutzbeauftragter des Deutschen Karate Verbandes – wie kam es dazu?

Karate ist seit 37 Jahren meine Leidenschaft. Beruflich bin ich unter anderem als zertifizierte Fachkraft für Datenschutz tätig. Als zum Dezember 2021 die Aufgabe des DKV-Datenschutzbeauftragten neu besetzt werden musste, fragte die damalige DKV-Geschäftsführerin Gundi Günther, ob ich mir diese ehrenamtliche Tätigkeit vorstellen könne. Ja, kann ich.

Was genau macht ein Datenschutzbeauftragter eigentlich – was kannst du uns über deine neuen Aufgaben verraten?

Zum Beispiel muss ein Datenschutzbeauftragter in alle Themen, die mit dem Schutz personenbezogener Daten zusammenhängen, eingebunden und beratend gehört werden. Einerseits bin ich dabei unabhängig und weisungsfrei, andererseits weder weisungsbefugt noch weisungsberechtigt. Denn die Entscheidungen, ob und wie meine Vorschläge und Hinweise umgesetzt werden, liegen nicht bei mir, sondern beim DKV als rechtlich verantwortliche Stelle beziehungsweise dem Vorstand und der Geschäftsleitung, die den Datenschutz praktisch organisiert. Außerdem bin ich Ansprechpartner für Mitarbeitende, Funktionäre und Mitglieder bei Fragen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und bei der Wahrnehmung ihre Rechte. In dieser Funktion unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht und habe ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Jetzt fragen sich viele Sportvereine vielleicht: Brauchen wir auch einen Datenschutzbeauftragten? Was sagst du dazu?

Die meisten Karate-Vereine werden diese formale Funktion nicht benötigen. In der Datenschutz-Grundverordnung, der DSGVO, sind die Voraussetzungen beschrieben, zum Beispiel mindestens 20 Mitarbeitende, die regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftig sind, also Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Unabhängig davon müssen jedoch alle Vereine, egal ob mit oder ohne Datenschutzbeauftragten, den Datenschutz beachten und einhalten.

Gilt das auch für Trainerinnen und Trainer?

Ja. Grundsätzlich gilt die DSGVO auch für alle Mitarbeitende, Funktionäre, Ehrenamtliche und sogar Privatpersonen. Es gibt jedoch Ausnahmen, dazu gehört unter anderem das sogenannte Haushaltsprivileg. Unter Haushaltsprivileg versteht man die Datenverarbeitung für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten, bei denen die DSGVO nicht beachtet werden muss. Ein typisches Beispiel dafür ist das Fotografieren fürs private, nicht öffentliche Fotoalbum. Das Haushaltsprivileg hat enge Grenzen und gilt nicht, sobald bei der Datenverarbeitung ein Bezug zur Vereinstätigkeit vorliegt oder wenn personenbezogene Daten – zum Beispiel Fotos – im Internet oder bei Social Media veröffentlicht werden; in diesen Fällen gilt dann wieder die DSGVO.

Wo können sich Vereine überhaupt zum Thema Datenschutz informieren?

Datenschutz-Aufsichtsbehörden und Landessportverbände haben Infos speziell für Vereine herausgegeben. Wir hier in NRW hatten beim KDNW-Tag schon DSGVO-Fortbildungen, vielleicht wird so etwas mal wiederholt. Meine Idee ist, dass wir auch vom DKV ein Angebot entwickeln, zum Beispiel ein Online-Seminar. Wer gerne übers Bücherlesen ins Thema einsteigt, dem kann ich das Fach- und Praxisbuch von Rose Müller Datenschutz im Verein aus dem Jahr 2020 empfehlen.

Stichwort Corona und Datenschutz: Wie geht das zusammen? Welche Fallstricke lauern da? Was sollten Vereine beim Thema Kontaktrückverfolgbarkeit, Impfstatus etc. beachten?

Tja, das alles macht unseren sportlichen Alltag nicht leichter. Auch wenn eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur sehr beschränkt möglich ist, dürfen datenschutzkonform Daten erhoben und verwendet werden. Dabei sind unter anderem die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Speicherbegrenzung und Vertraulichkeit zu beachten. In anderen Worten: Gesundheitsdaten nur abfragen, falls unbedingt nötig! Falls Gesundheits- und Kontaktdaten vorübergehend zu dokumentieren sind, dann die Daten – ganz wichtig – vor unbefugtem Einblick und Zugriff schützen und nur so lange wie nötig aufbewahren. Anschließend sofort unwiderruflich löschen beziehungsweise Listen und andere Papierdokumente mit einem Aktenvernichter schreddern.

Danke für das Gespräch!

Interview: Eva Mona Altmann
Foto: Lutz Weil

(ema)

Alexander Kröger, Foto: Lutz Weil
Die nächsten Termine:

april

27apr10:0014:00Prüfer:innenlehrgang Wado-RyuDüsseldorf, Turnhalle Brehmschule

28apr10:0018:00Landesmeisterschaft Jugend, Junior:innen, u21Oberhausen, Willi Jürissen Halle

mai

04mai10:0022:00Cologne OpenKöln, Gesamtschule Stresemannstraße

10mai(mai 10)19:3011(mai 11)7:30Krefelder Kata-NachtKrefeld-Zentrum

11mai16:3017:30Mitgliederversammlung der Stilrichtung GOJU-Ryu im KDNWKamen, Schulzentrum, Halle 2, erstes Drittel

18mai10:0014:00SOK-Lehrgangsreihe SelbstverteidigungBottrop, Grundschule Schürmannstraße, Zugang über Straße Lichtenhorst

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