Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

oktober

10okt10:0013:00Frauen-Herbstlehrgang SV im KDNWRuhr-Dojo Essen

10okt10:0016:309. Shotokan Tag im KDNWGeldern, Am Bollwerk

10okt10:0018:00KDNW Youth CupKempen, Sporthalle Astrid-Lindgren-Schule

11okt10:0014:30Stilrichtungslehrgang Goju-RyuRheine, Sportpark des TV Jahn-Rheine 1885 e.V.

11okt11:0014:00VERSCHOBEN: Dananwärter:innen-LehrgangKöln-Ostheim

17okt10:0014:00SOK-Landeslehrgang Kata Bunkai und SelbstverteidigungSankt Augustin, Sporthalle Rhein-Sieg Gymnasium

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