Anpassung der Coronaschutzverordnung: Ab 15.07.2020 Kontaktsport drinnen mit 30 Personen erlaubt

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Das Land NRW hat eine geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung beschlossen. Diese bringt u.a. weitere Lockerungen für den Kontaktsport.

Ab dem 15. Juli 2020 ist Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen erlaubt (vorher: 10).

Von dieser Anpassung können die Karate-Dojos in NRW konkret profitieren, auch wenn weiterhin ein verantwortungsvoller Umgang erforderlich ist.

Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 15.07.2020 gültigen Fassung…

Land NRW FAQ zum Coronavirus…

Land NRW Pressemeldung zu den aktuellen Änderungen…

Grafik: Land NRW
(ema)

Coronaschutzverordnung ab 15.07.2020
Die nächsten Termine:

januar

10jan8:0022:00Rhein ShiaiNürburgring Arena

10jan(jan 10)10:0011(jan 11)14:30AusgebuchtAUSGEBUCHT: Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport (1. Ausbildung) - Teil 1Hachen, Sportschule

11jan10:0014:30Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

17jan10:0013:00Dananwärter:innen-LehrgangTSC Eintracht Dortmund

17jan10:0018:00Trainer:innen- B – Ausbildung, Leistungssport - Teil 1TSC Eintracht Dortmund

17jan11:0013:00Stilrichtungslehrgang ShotokanRuhr-Dojo Essen

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