Das Land NRW hat eine geänderte Fassung der Coronaschutzverordnung beschlossen. Diese bringt u.a. weitere Lockerungen für den Kontaktsport.
Ab dem 15. Juli 2020 ist Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen erlaubt (vorher: 10).
Von dieser Anpassung können die Karate-Dojos in NRW konkret profitieren, auch wenn weiterhin ein verantwortungsvoller Umgang erforderlich ist.
Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der ab 15.07.2020 gültigen Fassung…
Land NRW Pressemeldung zu den aktuellen Änderungen…
Grafik: Land NRW
(ema)









