Der Begriff “Webinar” ist markenrechtlich geschützt. Damit besteht die Gefahr, bei Verwendung des Begriffs durch den Inhaber der Wortmarke abgemahnt zu werden. Aktuell wird von Abmahnungen im Internet in diesem Zusammenhang berichtet. Bei online durchgeführten Karate-Trainings sollten daher besser andere Bezeichnungen verwendet werden.
Weitere Informationen dazu beim LSB NRW…
(ema)