Die „Soforthilfe Sport“ können alle in Not geratenen Sportvereine und Mitgliedsorganisationen des LSB NRW bis zum 15. November 2020 online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen online beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe (Fördersumme insgesamt 10 Mio. Euro) ist ein durch die Covid-19-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, durch den eine Zahlungsunfähigkeit und Existenzgefährdung droht.
(ema)









