Neue Coronaschutzverordnung NRW ab 28.12.2021

Die ab dem 28.12.2021 geltende neue Coronaschutzverordnung NRW bringt Verschärfungen der Auflagen für den Vereinssport mit sich. Grundsätzlich gilt jetzt 2G für den gemeinsamen Sport draußen und 2G+ für den gemeinsamen Sport drinnen. Allerdings gelten bestimmte Ausnahmen für Übungsleiter:innen und Kinder und Jugendliche.

Für die Sportvereine gilt es bei der Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs einiges zu beachten, z.B. auch in Bezug auf die Kontrolle der Nachweise.

Aktuelle Detailinformationen findet man in den FAQ-Bereich des LSB NRW…

Allgemeine LSB-Info…

Aktuelle Coronaschutzverordnung NRW sowie allgemeine Infos des Landes NRW…

(ema)

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