Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

oktober

25okt8:0018:00KDNW Youth CupKempen, Sporthalle Astrid-Lindgren-Schule

25okt10:0016:30Stiloffener Karate-Lehrgang mit C. WedewardtMonschau, Turnhalle Realschule (Oberhalb des Vennbad)

25okt11:0016:00Interdisziplinärer Kampfsport-Lehrgang (Sportrecht, Aikido, Brasilian Jiu-Jitsu, Shotokan Karate inkl. Kata+Prüfung, SV für Frauen, Sportabzeichen BFT/DSA)Brühl, Polizei NRW

25okt12:0015:00SOK SV-Lehrgang mit I. Kalina, D. Passmann, O. Meulenberg, C. Leusch, G. HechtGelsenkirchen, Schalker Gymnasium

25okt14:0018:00Landeslehrgang SOK - Lehrgangsreihe „DAN-Vorbereitungslehrgänge“Leverkusen, Wolfgang-Obladen-Halle der GGS Regenbogenschule

25okt(okt 25)14:0026(okt 26)14:00Okinawa-Kobudo LehrgangDüsseldorf, Sporthalle der Gemeinschaftsgrundschule Kronprinzenstraße

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