Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

april

04apr9:4518:006. Bonner Kata-MarathonBonn Bad Godesberg, Sportpark Pennefeld

11apr10:0018:00Krokoyama CupKoblenz, CGM-Arena

12apr11:0013:00Stilrichtungslehrgang ShotokanTroisdorf, Turnhalle des Heinrich-Böll-Gymnasiums

12apr11:0014:00Kumite Connect – Masters EditionChikai Karate-Do Wettringen

18apr10:0016:00SV-Lehrgang mit J. KestnerLeverkusen, Hugo-Kükelhaus-Schule

18apr10:0018:00Bezirksmeisterschaft KölnKöln, Carl-von-Ossietzky-Gesamtschule

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