Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

januar

10jan8:0022:00Rhein ShiaiNürburgring Arena

10jan(jan 10)10:0011(jan 11)14:30AusgebuchtAUSGEBUCHT: Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport (1. Ausbildung) - Teil 1Hachen, Sportschule

11jan10:0014:30Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

17jan10:0013:00Dananwärter:innen-LehrgangTSC Eintracht Dortmund

17jan10:0018:00Trainer:innen- B – Ausbildung, Leistungssport - Teil 1TSC Eintracht Dortmund

17jan11:0013:00Stilrichtungslehrgang ShotokanRuhr-Dojo Essen

Ähnliche Artikel:

Menü
X