Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

juli

18jul(jul 18)10:0029(jul 29)18:00AusgebuchtFerienfreizeit für Kids von 12 bis 17 JahrenKroatien, Campingplatz Kozarica

august

15aug(aug 15)11:0018(aug 18)13:00AusgebuchtTrainerassistent:innen AusbildungNettetal, Sport- und Erlebnisdorf Hinsbeck

17aug10:0017:30Kata/Bunkai-Lehrgang mit D. Herbst und T. SchmitzBonn, Sporthalle der Gottfried-Kinkel Grundschule

17aug14:0016:00Stilrichtungslehrgang ShotokanBünde

18aug10:0012:00Stilrichtungslehrgang ShotokanBudokan Bochum e. V.

25aug10:0014:00Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

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