Am 28.10.2020 hat die Bundesregierung weitereichende Coronaschutzmaßnahmen ab 02.11.2020 beschlossen, die auch den Sport betreffen.
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-regeln-november-101.html
Der DOSB-Präsident Alfons Hörmann äußerte sich besorgt:
Der DOSB bedauert sehr, dass dieser temporäre Lockdown inklusive eines Verbots des Amateursports offenbar nötig geworden ist. Wir tragen diese Maßnahme jedoch verantwortungsbewusst trotz der negativen Effekte für den Sport grundsätzlich solidarisch mit. Dies fällt nicht leicht, weil sich die bereits sichtbaren und die für Viele noch unsichtbaren Corona-Schäden in SPORTDEUTSCHLAND durch diese pauschale Maßnahme der Politik nochmals deutlich verstärken. Leider berücksichtigt der generelle Lockdown nicht die vielfältigen und erfolgreichen Aktivitäten des Sports, der durch ein hohes Maß an Disziplin und mit der konsequenten Umsetzung von Hygiene-Konzepten erreicht hat, dass der Sport nachweislich kein Infektionstreiber ist.
https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/neue-corona-einschraenkungen
Es bleibt zu hoffen, dass die beschlossenen Maßnahmen fruchten und es auf diesem Wege gelingt, die zweite Viruswelle zu brechen, so dass hoffentlich auch eine baldige Rückkehr zum Sportbetrieb möglich sein wird.
(ema)