Brief des KDNW-Präsidenten zu den aktuellen Lockerungen

Liebe Karatesportlerinnen und Karatesportler in NRW,

acht lange Wochen konnten wir wegen der Corona-Pandemie unseren Sport nicht mehr gemeinsam in den Dojos ausüben. Die Ungeduld war und ist sehr groß, wann es endlich wieder losgeht. Jetzt haben die Landesregierungen mit der Bundesregierung – für mich etwas überraschend – sehr weit reichende Lockerungen der vorherigen Einschränkungen beschlossen und das Training soll ab Montag in NRW auch in den Turnhallen wieder möglich sein.

Kann ich jetzt ab dem 11. Mai einfach wieder in die Halle?

Ein ganz klares Nein von meiner Seite! Natürlich habe ich für die Ungeduld als aktiver Karateka das größte Verständnis. Jetzt müssen die Vereins-und Dojo-leiter/-innen aber besonnen und verantwortlich handeln. Die Landesregierung hat die Öffnung der Hallen grundsätzlich erlaubt. Zuständig sind aber die Städte und die werden das ganz unterschiedlich handhaben. Es gilt zwingend nur das, was die einzelnen Städte entscheiden!

Wer gibt mir verlässliche Informationen darüber, was für mich gilt?

Das werden die Stadtsportverbände als Bindeglied zwischen den Städten und den Vereinen tun. Wer unsicher ist, kann sich auch direkt an das Sportamt seiner Stadt wenden. Die Hallen sollten erst wieder betreten werden, wenn schriftliche Infos, Genehmigungen und Handlungsanweisungen der Städte vorliegen!

Können wir wieder ganz normal trainieren, wenn die Hallen wieder geöffnet sind?

Nochmals ein klares Nein von mir! Beim Training sind strenge Regeln zu beachten und es wird zunächst und auf längere Sicht nur Kata und Grundschule auf Abstand und ohne jeden Körperkontakt möglich sein. Unter dem folgenden Link findet Ihr die Empfehlungen des Deutschen Karateverbandes und die sollten unbedingt peinlichst genau befolgt werden.

https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/UEbergangsregeln/ UEbergangsregeln_vereinsbasierter_Sportbetrieb_DKV_neu.pdf

Was muss ich zur Vorbereitung des Trainings als Vereinsvorstand tun?

Unter den beiden folgenden Links findet Ihr die aktuellen Empfehlungen des Landessportbundes NRW und ich bitte Euch sehr eindringlich darum, lest alles gründlich durch und haltet Euch daran. Es kann auch sein, dass die einzelnen Städte zusätzliche Bestimmungen erlassen.

https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/ 2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-UEL.pdf

https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/ 2020-05-07_Wiedereroeffnung-Sportbetrieb_Wegweiser-Vereine.pdf

Das ist mir viel zu viel Bürokratie. Ist das nicht alles total übertrieben?

Absolut nicht! Im Gegenteil! Wir haben die Corona-Pandemie noch lange nicht überstanden. Es gibt noch keinen Impfstoff und kein wirksames Medikament. Ein Blick in unsere Nachbarländer und in die USA zeigt, wozu das Virus fähig ist. In Deutschland läuft es nur deshalb vergleichsweise gut, weil wir uns hier ganz überwiegend an die Kontaktsperren gehalten haben.

Ich habe private Trainingsräume. Gilt das alles für mich auch?

Natürlich! Das Virus unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und privaten Trainingsräumen und entsprechend müssen wir überall sehr vorsichtig sein.

Was kann denn schon passieren?

Die Folgen von leichtsinnigem und fahrlässigem Verhalten können dramatisch sein. Wenn in einzelnen Landkreisen die Infektionszahlen auf über 50 pro 100.000 Bewohner ansteigen, dann kommt es zu neuen Beschränkungen und wenn ein Infektionsherd beim organisierten Sport ausgemacht wird, dann können die Hallen ganz schnell wieder geschlossen sein. Abgesehen davon geht es bei der Ausbreitung des Corona-Virus nach wie vor um Menschenleben und das wird sich auch so schnell nicht ändern.

Welche Verantwortung tragen jetzt die Vereinsleiter/-innen?

So schön die Öffnung für uns alle auch ist, die Last der Verantwortung für das Umsetzen der vielen Empfehlungen und Regeln liegt bei den Vereinsvorständen. Die haften am Ende auch dafür und sollten sich darüber sehr klar sein. Deshalb warne ich nochmals eindringlich vor jedem Leichtsinn! Es geht um die Gesundheit und am Ende um das Leben von Menschen. Wird einem Vereinsvorstand womöglich grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, dann kann das im schlimmsten Fall auch bittere strafrechtliche Konsequenzen haben, mit denen sonst niemand rechnet.

Wie sieht es vor diesem Hintergrund mit dem Kindertraining aus?

Jeder Vereinsvorstand muss selbst entscheiden, ob die Regeln zum Abstand etc. in den Kindergruppen des Vereins überhaupt umzusetzen sind. Das wird vom Alter der Kinder abhängen und davon, wie lange sie schon Karate machen und entsprechend auch Anweisungen der Übungsleiter/-innen folgen. Im Zweifel werde ich in meinem Verein beispielsweise das Kindertraining bis nach den Sommerferien aussetzen, weil mir das Risiko aktuell einfach zu groß ist.

Wie sieht es mit Prüfungen aus?

Bei Prüfungen werden die einzelnen Stilrichtungen auf Bundesebene entscheiden, ob das jeweilige Programm um die Anteile gekürzt wird, die Körperkontakt vorsehen. Liegen solche Entscheidungen vor, dann werden sie vom DKV kommuniziert. Prüfungen können dann gegebenenfalls unter Beachtung aller Regeln, die sowieso für das Training gelten, auch stattfinden. Über Dan-Prüfungen entscheidet weiter der DKV und der ist in der Sache auch Ansprechpartner und gibt Auskunft.

Ich habe noch Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Ansprechpartner sind die jeweiligen Städte (Sportamt, Bürgerbüro), die Gesundheitsämter der Städte und Landkreise, die Stadt-und Kreissportverbände, der Landessportbund NRW, der DKV und natürlich auch der KDNW. Wir sind weiter für Euch da!

Bleibt alle gesund!

Viele Grüße

Rainer Katteluhn

(sv)

Die nächsten Termine:

juli

18jul(jul 18)10:0029(jul 29)18:00AusgebuchtFerienfreizeit für Kids von 12 bis 17 JahrenKroatien, Campingplatz Kozarica

august

15aug(aug 15)11:0018(aug 18)13:00AusgebuchtTrainerassistent:innen AusbildungNettetal, Sport- und Erlebnisdorf Hinsbeck

17aug10:0017:30Kata/Bunkai-Lehrgang mit D. Herbst und T. SchmitzBonn, Sporthalle der Gottfried-Kinkel Grundschule

17aug14:0016:00Stilrichtungslehrgang ShotokanBünde

18aug10:0012:00Stilrichtungslehrgang ShotokanBudokan Bochum e. V.

25aug10:0014:00Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

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