Liebe Karatesportlerinnen und Karatesportler in NRW,
heute wende ich mich mit Blick auf unseren Verbandstag und seine Ergebnisse in Sachen neue Verfahrensordnung des DKV, Gebühren für die Neuausbildung und Weiterbildung von Prüferinnen und Prüfern und den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ an Euch.
Der KDNW-Verbandstag am 6. April 2025 war für eine Versammlung ohne Personalentscheidungen sehr gut besucht. Darüber habe ich mich sehr gefreut! Dieser Besuch zeigt ein reges Interesse der Mitglieder an den Angelegenheiten des Verbandes und das kann ich nur begrüßen!
Zu Beginn waren 8.460 Mitglieder vertreten. Da unser Verband aber 17.300 Mitglieder hat, waren 8.840 Mitglieder und ihre Dojos nicht vertreten.
Wir hatten wichtige Themen zu besprechen und abzustimmen. Deshalb möchte ich die wesentlichen Ergebnisse des Verbandstages aus meiner Sicht zusammenzufassen. Alle Dojoleiterinnen und Dojoleiter sollen auf dem gleichen Kenntnisstand sein. Das Protokoll mit allen Ergebnissen geht Euch noch zu.
Beginnen möchte ich mit der neuen Verfahrensordnung, die die Bundesversammlung des DKV kürzlich beschlossen hat.
Bei der Verfahrensordnung geht es im Wesentlichen um die Frage, welche Aktiven zu einer Prüfung ab dem 6. Dan zugelassen werden sollen. Zu den Details verweise ich auf meine beiden Newsletter, die ich bereits in der Sache geschrieben habe und die auf der KDNW-Homepage zu finden sind.
Horst Nehm, NRW-Stilrichtungsreferent des Goju Ryu, hatte eine Aussprache zum Thema beantragt. Das hatte auch Ludwig Binder als NRW-SOK-Koordinator getan. Horst Nehm hatte außerdem ein Veto des Goju Ryu in Aussicht gestellt.
Ausdrücklich bedanken möchte ich mich in dem Zusammenhang bei unserem Versammlungsleiter Detlef Hans Serowy. Es ist seiner besonnenen Leitung zu verdanken, dass die Diskussionen – bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte – sachlich und fair verlaufen sind. Detlef formulierte am Ende auch den Kompromissantrag, der einstimmig beschlossen wurde.
Danach wird eine Kommission eingesetzt, die aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Präsidiums und den Landesstilrichtungsreferenten besteht. Hinzukommen können noch geeignete Personen, die ich als Präsident berufen werde. Diese Kommission wird Verbesserungsvorschläge und Änderungswünsche mit Blick auf die Verfahrensordnung formulieren, darüber abstimmen und die Ergebnisse dann schriftlich niederlegen. Das Arbeitsergebnis der Kommission wird auf dem KDNW-Verbandstag 2026 den Mitgliedern vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Findet das Arbeitsergebnis eine Mehrheit, wird es der zuständigen Kommission des DKV übermittelt.
Die DKV-Kommission zur Verfahrensordnung besteht weiter und hat den Auftrag, alle eingehenden Vorschläge und Änderungswünsche zu prüfen, ggf. in die Verfahrensordnung einzuarbeiten und dann der Bundesversammlung des DKV zum Beschluss vorzulegen.
Um allen Missverständnissen vorzubeugen hier ein sehr wichtiger Hinweis: Die neue Verfahrensordnung ist in Kraft. Sie muss seit der Entscheidung der Bundesversammlung für alle ab diesem Zeitpunkt gestellten Anträge auf Zulassung zu Dan-Prüfungen ab dem 6. Dan angewendet werden. Ohne jede Ausnahme!
Wir als KDNW haben nicht die Befugnis, Entscheidungen dieser Art des DKV auszuhebeln oder auszusetzen. So war der Beschluss vom vergangenen Sonntag auch nicht gemeint. Der KDNW unterwirft sich der Satzung des DKV und damit auch den Beschlüssen der Bundesversammlung. Da wir als geschäftsführendes Präsidium des KDNW rechtstreu handeln müssen, halten wir uns auch an diese Regel.
Die Gebühren für die Neuausbildung und die Weiterbildung von Prüferinnen und Prüfern bildeten aus meiner Sicht einen weiteren Schwerpunkt der Diskussion auf dem Verbandstag.
Diese Gebühren von 40 Euro für die zweitägige Neuausbildung und von 20 Euro für die eintägigen Weiterbildungen waren auf Beschluss des Präsidiums eingeführt worden. Im Gegenzug waren die Stilrichtungen mit mehr Geld für ihre Aktivitäten ausgestattet worden.
Diese Gebühren hatten viel Kritik und Widerspruch hervorgerufen. Das wurde auch im Zuge einer teils leidenschaftlich geführten Debatte deutlich. Simo Tolo und Ludwig Binder hatten beantragt, die Gebühren wieder abzuschaffen.
Die Abstimmung brachte dann ein eindeutiges Ergebnis: Die Anträge auf Abschaffung erhielten 354 Stimmen, dagegen positionierten sich 414 Stimmen und 49 Stimmen entfielen auf Enthaltungen.
Damit bleibt es bei den Gebühren für die Neuausbildung und Weiterbildung von Prüferinnen und Prüfern.
Bei der Aussprache zur Tagesordnung wurde beantragt, den Punkt „Verschiedenes“ wieder einzuführen.
Dieser Punkt hatte in der Vergangenheit vielfach zu ausufernden Diskussionen in der Versammlung geführt, in deren Verlauf immer mehr Dojoleiterinnen und Dojoleiter den Saal verließen.
Da unter „Verschiedenes“ nur allgemeine Wortmeldungen zugelassen sind, war das aus meiner Sicht auch kein Wunder. Deshalb hatte ich bereits vor einigen Jahren entschieden, „Verschiedenes“ von der Tagesordnung zu streichen.
Eine Mehrheit 448 Stimmen war dafür, „Verschiedenes“ für den Verbandstag 2025 wieder einzuführen. 138 Stimmen waren dagegen und 260 Stimmen entfielen auf Enthaltung.
Die Antragsteller und Befürworter argumentierten damit, dass es einen Tagesordnungspunkt geben müsse, unter dem aus der Verbandsöffentlichkeit heraus Verbesserungsvorschläge und Anregungen an das Präsidium gerichtet werden können.
Vorschläge und Anregungen sind mir jederzeit und nicht nur auf einem Verbandstag willkommen!
Da ich dem Ansatz der Antragsteller und dem formulierten Willen der Verbandsversammlung aber gerecht werden will, werde ich für die Verbandsversammlung 2026 einen Punkt „Verbesserungsvorschläge und Anregungen an das Präsidium“ auf die Tagesordnung setzen. Diesen Punkt werde ich auch nicht an das Ende der Versammlung stellen.
Die Frage, ob der Punkt „Verschiedenes“ grundsätzlich wieder eingeführt werden soll, ist meiner Meinung nach von „grundsätzlicher Art“ laut Satzung. Für solche Fragen ist die Verbandsversammlung zuständig. Nur ist der Weg dahin ein anderer, als ein Antrag zur Tagesordnung der laufenden Sitzung (wie in diesem Jahr geschehen).
Deshalb müsste ein entsprechender Antrag VOR der Versammlung, und damit zur Kenntnis aller Dojoleiterinnen und Dojoleiter, für die Verbandsversammlung 2026 auf den Weg gebracht werden. Er würde dann auf die Tagesordnung unter „Anträge“ gesetzt und abgestimmt werden.
Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ gab es in diesem Jahr keine Wortmeldung.
Ich wünsche Euren Familien und Euch ein schönes Osterfest!
Viele Grüße
Rainer Katteluhn
(ema)