Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

november

29nov10:0015:00Kata/Bunkai-Lehrgang mit G. KarrasFrechen, Turnhalle der Edith-Stein-Schule

29nov11:0016:00Dan-Vorbereitungslehrgang mit B. Milner und D. HerbstBudokan Bochum e. V.

30nov9:4518:00Ruhrpott Kata-MarathonBochum, Lohringhalle

dezember

12dez(dez 12)18:0014(dez 14)13:00AusgebuchtAUSGEBUCHT: Fortbildung: Klausur Karate-dô und MeditationHachen, Sportschule

januar

10jan8:0022:00Rhein ShiaiNürburgring Arena

10jan(jan 10)10:0011(jan 11)14:30Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport (1. Ausbildung) - Teil 1Hachen, Sportschule

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