Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

september

27sep(sep 27)8:0028(sep 28)18:00Deutsche Meisterschaft der U21 & Masterklasse & Bundesliga PlayoffsVerden, Aller Weser Halle

27sep10:0014:00DAN-Vorbereitungslehrgang KoshinkanBSC Oberhausen

27sep10:0015:30Prüfer:innenlehrgang Goju-RyuSporthalle der TG Neuss

28sep10:0014:00Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

oktober

04okt12:0016:45Multiplikatorenausbildung Kobudo - Modul IIIKall

11okt(okt 11)9:0012(okt 12)14:30AusgebuchtAUSGEBUCHT: Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport - Teil 4Hachen, Sportschule

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