Die Stilrichtung Shotokan informiert: Dan Prüfungen

Shotokan

Shotokan Dan Prüfungen werden nur noch genehmigt, wenn sie bis zum 1. August des laufenden Jahres für das nächste darauf folgende Jahr beantragt werden. Diese Regelung gilt für alle Anträge, die zur Vorlage in die Bundesstilrichtungssitzung Shotokan gehen.

Voraussetzungen zur Erlangung einer A-Prüferlizenz Shotokan.

Der oder die Anwärter/in müssen mindestens 50% der Mitglieder ihres Vereines in der Stilrichtung Shotokan gemeldet haben und auch selber in der Stilrichtung Shotokan gemeldet sein, weiterhin sollen das dann mindestens 50 Mitglieder des Vereines sein. Auch muss der Kriterienkatalog erfüllt sein. Bei der Beantragung einer A-Prüferlizenz müssen der diesbezügliche DKV-Antrag und die Zustimmung des Landesverbandes eingereicht werden. Die Landesvertreter sollen die Erfüllung des Kriterienkataloges bei der Bundesstilrichtungssitzung dabei haben und im Bedarfsfall, wenn Fragen vorhanden sind, vorlegen können.

Text: Bernd Milner

(sv)

Die nächsten Termine:

februar

21feb10:0015:00Prüfer:innen Neuausbildung und Fortbildung Stiloffenes KarateKöln-Porz-Zündorf, Grundschule Schmittgasse

21feb10:0018:00Bezirksmeisterschaft DüsseldorfErkrath, Gymnasium am Neandertal

21feb(feb 21)10:0022(feb 22)14:30Trainer:innen- B – Ausbildung, Leistungssport - Teil 2Karate Dojo Kempen

22feb10:0014:30Prüfer:innenlehrgang Goju-RyuRheine, Sportpark des TV Jahn-Rheine 1885 e.V.

22feb11:0013:00Stilrichtungslehrgang ShotokanBergisch Gladbach, Sporthalle Fröbelstr.

22feb11:0014:00Kumite Connect – Masters EditionChikai Karate-Do Wettringen

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