Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 8. März 2021

Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht ab dem 8. März weitere Lockerungen für den Amateursportbetrieb vor.

Neben dem Sport alleine (auch mit Anleitung im Einzeltraining), zu zweit, mit Personen des eigenen Haushalts oder zu maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (alles auch ohne Abstand) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) ist dann auch das Kindertraining in einer Gruppe (max. 20 Personen unter 14 Jahre plus max. 2 Übungsleiter*innen/Aufsichtspersonen) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) möglich (auch ohne Abstand).

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können laut beschlossenem Stufenplan in den nächsten Wochen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

Vereine sollten stets die aktuelle Coronaschutzverordnung und mögliche lokale Verfügungen der Städte und Gemeinden beachten.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema gibt es beim Land NRW.

Der Landessportbund NRW stellt für die Sportvereine alle relevanten Aspekte verständlich zusammen.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
Achtung: Lockerungen gelten nur auf Sportanlagen

(ema)

Sportplatz
Die nächsten Termine:

mai

15mai(mai 15)19:3016(mai 16)7:30Krefelder Kata-NachtKrefeld-Zentrum

16mai14:0016:00Stilrichtungslehrgang ShotokanDojo Paderborn

17mai9:0018:00DKV-TAG 2026 - Jubiläum 50 Jahre DKV

29mai(mai 29)17:0031(mai 31)13:30Little Gasshuku XIDormagen, Kampfkunstakademie Shirai

30mai10:0015:301. Porzer Shito-Ryu TagKöln, Gesamtschule Stresemannstraße

30mai10:0020:00International Goju-Ryu Cup 2026Dortmund, Heinrich-Böll-Gesamtschule

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