Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 8. März 2021

Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht ab dem 8. März weitere Lockerungen für den Amateursportbetrieb vor.

Neben dem Sport alleine (auch mit Anleitung im Einzeltraining), zu zweit, mit Personen des eigenen Haushalts oder zu maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (alles auch ohne Abstand) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) ist dann auch das Kindertraining in einer Gruppe (max. 20 Personen unter 14 Jahre plus max. 2 Übungsleiter*innen/Aufsichtspersonen) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) möglich (auch ohne Abstand).

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können laut beschlossenem Stufenplan in den nächsten Wochen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

Vereine sollten stets die aktuelle Coronaschutzverordnung und mögliche lokale Verfügungen der Städte und Gemeinden beachten.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema gibt es beim Land NRW.

Der Landessportbund NRW stellt für die Sportvereine alle relevanten Aspekte verständlich zusammen.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
Achtung: Lockerungen gelten nur auf Sportanlagen

(ema)

Sportplatz
Die nächsten Termine:

oktober

10okt10:0013:00Frauen-Herbstlehrgang SV im KDNWRuhr-Dojo Essen

10okt10:0016:309. Shotokan Tag im KDNWGeldern, Am Bollwerk

10okt10:0018:00KDNW Youth CupKempen, Sporthalle Astrid-Lindgren-Schule

11okt10:0014:30Stilrichtungslehrgang Goju-RyuRheine, Sportpark des TV Jahn-Rheine 1885 e.V.

11okt11:0014:00VERSCHOBEN: Dananwärter:innen-LehrgangKöln-Ostheim

17okt10:0014:00SOK-Landeslehrgang Kata Bunkai und SelbstverteidigungSankt Augustin, Sporthalle Rhein-Sieg Gymnasium

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