Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht ab dem 8. März weitere Lockerungen für den Amateursportbetrieb vor.
Neben dem Sport alleine (auch mit Anleitung im Einzeltraining), zu zweit, mit Personen des eigenen Haushalts oder zu maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (alles auch ohne Abstand) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) ist dann auch das Kindertraining in einer Gruppe (max. 20 Personen unter 14 Jahre plus max. 2 Übungsleiter*innen/Aufsichtspersonen) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) möglich (auch ohne Abstand).
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können laut beschlossenem Stufenplan in den nächsten Wochen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.
Vereine sollten stets die aktuelle Coronaschutzverordnung und mögliche lokale Verfügungen der Städte und Gemeinden beachten.
Weitere aktuelle Informationen zum Thema gibt es beim Land NRW.
Der Landessportbund NRW stellt für die Sportvereine alle relevanten Aspekte verständlich zusammen.
Siehe dazu auch folgenden Artikel:
Achtung: Lockerungen gelten nur auf Sportanlagen
(ema)