Am 01.10.2020 ist eine neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten.
Darin sind für den Bereich Sport folgende Änderungen enthalten:
- Die Personenbegrenzung für Kontaktsport entfällt.
- Die (einfache) Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt werden.
- Bei bundesweiten Teamsportveranstaltungen (Ligen und Wettbewerbe, an denen Mannschaften aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen können), ist die Inzidenz am Tag vor der Veranstaltung entscheidend. Liegt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern in der Kommune des Austragungsortes bei über 35 und ist das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar, sind Zuschauer ausgeschlossen.
Wichtig: Je nach Inzidenzzahl sind lokale Einschräkungen möglich. Entsprechende Informationen halten die Ansprechpartner der Städte und Gemeinden bereit.
PDF Coronaschutzverordnung ab 01.10.2020
Informationen zum Thema beim LSB NRW
(ema)