Steuergesetz: Verbesserungen

Der Deutsche Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet und darin unter anderem steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürger*innen beschlossen. Folgende Änderungen sind besonders relevant:

Zum 1. Januar 2021 erhöht sich der Übungsleiterfreibetrag auf 3.000 Euro (bisher: 2.400 Euro) pro Jahr und die Ehrenamtspauschale wird auf 840 Euro (bisher: 720 Euro) angehoben. Davon profitieren nebenberufliche Karate-Trainer*innen im Sportverein ebenso sowie Ehrenamtliche in der Verwaltung gemeinnütziger Vereine.

Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wurde auf 45.000 Euro (bisher: 35.000 Euro) jährlich erhöht. Das entlastet kleinere Vereine steuerrechtlich. Sie haben nun außerdem mehr Zeit, ihre Haushaltsmittel zu verwenden, da für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen unter 45.000 Euro die strenge zeitnahe Mittelverwendung nicht mehr gilt.

Ferner wurde beschlossen, dass mehrere gemeinnützige Körperschaften arbeitsteilig zusammenwirken dürfen, sich also gemeinsam für ihre steuerbegünstigten Zwecke einsetzen können.

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(ema)

Die nächsten Termine:

september

27sep(sep 27)8:0028(sep 28)18:00Deutsche Meisterschaft der U21 & Masterklasse & Bundesliga PlayoffsVerden, Aller Weser Halle

27sep10:0014:00DAN-Vorbereitungslehrgang KoshinkanBSC Oberhausen

27sep10:0015:30Prüfer:innenlehrgang Goju-RyuSporthalle der TG Neuss

28sep10:0014:00Stilrichtungslehrgang Goju-RyuKamen, Turnhalle am Gymnasium

oktober

04okt12:0016:45Multiplikatorenausbildung Kobudo - Modul IIIKall

11okt(okt 11)9:0012(okt 12)14:30AusgebuchtAUSGEBUCHT: Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport - Teil 4Hachen, Sportschule

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