Aus der Kombination des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes und der Coronaschutzverordnung NRW ergibt sich ein kompliziertes Geflecht aus Regeln für den Sportbetrieb in Abhängigkeit von der Inzidenz. Darüber hinaus sind ggf. auch lokale Verfügungen zu beachten.
(ema)









