Die Stilrichtung Shotokan informiert: Anträge auf Shotokan Dan-Prüfungen im KDNW, Shotokan Dan-Prüfungen ab dem 6. Dan Shotokan und Anträge auf eine A-Prüfer-Lizenz Shotokan müssen biszum 15.08. des laufenden Jahres an den Landesstilrichtungsreferenten Shotokan im KDNW gesendet werden, um für das darauffolgende Jahr eine Zusage bekommen zu können.
Wichtig: Für eine Shotokan-Neuausbilung ist eine der Voraussetzung, dass man den 1. Dan Shotokan haben muss.
gez. Bernhard Milner
(ema)