Die Shotokan Stilrichtung im KDNW informiert:
Die Online-Prüfungen im Shotokan im KDNW werden unbefristet bis zum Ende der Corona-Pandemie bzw. bis zum normalen Trainingsbetrieb verlängert.
Die Prüfungen sind bis zum 1. Kyu möglich.
Eine Online-Prüfung ist nur möglich, sofern der Karateka vom DKV eine aktuelle Jahressichtmarke vorweisen kann.
gez. Bernhard Milner
Landesstilrichtungsreferent Shotokan
(ema)