Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 8. März 2021

Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht ab dem 8. März weitere Lockerungen für den Amateursportbetrieb vor.

Neben dem Sport alleine (auch mit Anleitung im Einzeltraining), zu zweit, mit Personen des eigenen Haushalts oder zu maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (alles auch ohne Abstand) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) ist dann auch das Kindertraining in einer Gruppe (max. 20 Personen unter 14 Jahre plus max. 2 Übungsleiter*innen/Aufsichtspersonen) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) möglich (auch ohne Abstand).

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können laut beschlossenem Stufenplan in den nächsten Wochen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

Vereine sollten stets die aktuelle Coronaschutzverordnung und mögliche lokale Verfügungen der Städte und Gemeinden beachten.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema gibt es beim Land NRW.

Der Landessportbund NRW stellt für die Sportvereine alle relevanten Aspekte verständlich zusammen.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
Achtung: Lockerungen gelten nur auf Sportanlagen

(ema)

Sportplatz
Die nächsten Termine:

oktober

17okt(okt 17)18:0019(okt 19)16:00Ausbildung Gesundheitstrainer:in - Teil 1BSC Oberhausen

18okt10:0012:00Wahl des/der SOK-Koordinators:inBonn, Finkenhofschule

18okt10:0015:002. Prüferlehrgang SOKBonn, Finkenhofschule

18okt11:0014:00Kumite-Scouting der Altersklassen U8, U10 und U12Taikosports Oberhausen

25okt8:0018:00KDNW Youth CupKempen, Sporthalle Astrid-Lindgren-Schule

25okt10:0016:30Stiloffener Karate-Lehrgang mit C. WedewardtMonschau, Turnhalle Realschule (Oberhalb des Vennbad)

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