Neue Coronaschutzverordnung: Das gilt ab 8. März 2021

Die neue Coronaschutzverordnung NRW sieht ab dem 8. März weitere Lockerungen für den Amateursportbetrieb vor.

Neben dem Sport alleine (auch mit Anleitung im Einzeltraining), zu zweit, mit Personen des eigenen Haushalts oder zu maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten (alles auch ohne Abstand) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) ist dann auch das Kindertraining in einer Gruppe (max. 20 Personen unter 14 Jahre plus max. 2 Übungsleiter*innen/Aufsichtspersonen) im Freien (ungedeckte Sportanlagen und öffentlicher Raum) möglich (auch ohne Abstand).

Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens können laut beschlossenem Stufenplan in den nächsten Wochen dann weitere Öffnungsschritte erfolgen.

Vereine sollten stets die aktuelle Coronaschutzverordnung und mögliche lokale Verfügungen der Städte und Gemeinden beachten.

Weitere aktuelle Informationen zum Thema gibt es beim Land NRW.

Der Landessportbund NRW stellt für die Sportvereine alle relevanten Aspekte verständlich zusammen.

Siehe dazu auch folgenden Artikel:
Achtung: Lockerungen gelten nur auf Sportanlagen

(ema)

Sportplatz
Die nächsten Termine:

november

29nov10:0015:00Kata/Bunkai-Lehrgang mit G. KarrasFrechen, Turnhalle der Edith-Stein-Schule

29nov11:0016:00Dan-Vorbereitungslehrgang mit B. Milner und D. HerbstBudokan Bochum e. V.

30nov9:4518:00Ruhrpott Kata-MarathonBochum, Lohringhalle

dezember

12dez(dez 12)18:0014(dez 14)13:00AusgebuchtAUSGEBUCHT: Fortbildung: Klausur Karate-dô und MeditationHachen, Sportschule

januar

10jan8:0022:00Rhein ShiaiNürburgring Arena

10jan(jan 10)10:0011(jan 11)14:30Trainer:innen- C – Ausbildung, Breitensport (1. Ausbildung) - Teil 1Hachen, Sportschule

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