Am 15. Juni 2020 tritt in NRW eine aktualisierte Coronaschutzverordnung in Kraft, die vorerst bis zum 1. Juli gilt. Von den neuen Lockerungen profitieren auch die KDNW-Vereine, denn dann ist wieder Kontaktsport in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Personen gestattet. Im Freien erhöht sich die zulässige Personenzahl für Kontaktsport auf 30.
Grafik: Land NRW
(ema)